Aufgaben des Personalrats

Der Personalrat vertritt das gesamte staatliche Personal an den Förderschulen und Schulen für Kranke in Oberfranken. Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Personalrats ergeben sich aus dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG):

Zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben arbeitet der Personalrat vertrauensvoll mit der Dienststellenleitung zusammen.
Unter anderem hat er dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden sowie Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und – falls sie berechtigt erscheinen - auf ihre Erledigung hinzuwirken.

Die Beschäftigten können sich zu diesem Zweck direkt an die Vorsitzende des Personalrats Sabine Siegelin oder an jedes andere Personalratsmitglied wenden. Ein „Dienstweg“ ist hierfür nicht vorgesehen.

Der Personalrat wird (unter anderem) beteiligt bei: Einstellungen, Beförderungen, Höher- oder Rückgruppierungen, Versetzungen, Abordnungen gegen den Willen des Beschäftigten, Ablehnung von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung, Ablehnung von Nebentätigkeitsgenehmigungen, Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Beschäftigte, Entlassungen und Kündigungen (außer wenn von Beschäftigten beantragt), allgemeine Fragen der Fortbildung, (nur) auf Antrag von Beschäftigten z.B. bei deren vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand oder beim Erlass von Disziplinarverfügungen bzw. der Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens.
Im Rahmen seiner Zuständigkeiten wird der Personalrat darüber hinaus auch von sich aus initiativ und beantragt entsprechende Maßnahmen bei der Regierung.


Der Personalrat für Förderschulen und Schulen für Kranke bei der Regierung von Oberfranken besteht aus 13 Mitgliedern. Dazu kommt die Vertrauensperson der Schwerbehinderten und die Jugendlichen- und Auszubildendenvertretung .
Sie finden alle
Namen und Kontaktmöglichkeiten auf der Webseite.

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